Herzlich Willkommen bei den Stadtwerken Königstein!
Auf den folgenden Seiten können Sie sich umfassend über unser Leistungsspektrum informieren und interessante Neuigkeiten erfahren. Zudem stellen wir Ihnen die für Sie wichtigsten Formulare zum Download zur Verfügung.
Gerne informieren wir Sie über die derzeitigen Baumaßnahmen »mehr
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Stadtwerke Königstein
Hinweis zum Download:
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Aktuelle Hinweise
Jährliche Bekanntmachung über die
Trinkwasserqualität in Königstein im Taunus
Die Stadtwerke Königstein im Taunus informieren wie jedes Jahr nach der gesetzlichen Vorgabe über die Qualität des Trinkwassers in Königstein im Taunus. Die Untersuchungen des Trinkwassers ergab, dass die gemessenen Parameter den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Dies bedeutet im Einzelnen, dass es sich bei dem Königsteiner Trinkwasser um ein weiches Wasser handelt. Es besitzt eine hervorragende Qualität, ist besonders natriumarm und der Härtebereich entspricht gemäß dem Waschmittelgesetz dem Wert 1. Die Werte sind auf der Seite "Trinkwasser/Qualität" abrufbar.
Königstein im Taunus, im Januar 2010
Private „Kanalsanierer“ in betrügerischer Absicht unterwegs!
Aus gegebenem Anlass weisen die Stadtwerke Königstein im Taunus darauf hin, dass derzeit private Firmen im Stadtgebiet von Königstein unterwegs sind, die Dienstleistungen im Bereich der Kanaluntersuchung und der Kanalsanierung an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen anbieten. Diese Firmen werden nicht im Auftrag der Stadt oder der Stadtwerke tätig.
Die Stadtwerke mussten leider auch feststellen, dass bisher bereits Firmen in betrügerischer Absicht im Stadtgebiet tätig waren, wobei Arbeiten unsachgemäß und zu völlig überzogenen Preisen angeboten und ausgeführt wurden.
Nach der Entwässerungssatzung der Stadt Königstein im Taunus sind die Grundstückseigentümer für den Zustand ihrer Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich. Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) besteht auch für Grundstückseigentümer die gesetzliche Verpflichtung, einen Nachweis über die einwandfreie bauliche Beschaffenheit und über die Dichtheit ihrer Entwässerungsanlage vorzulegen.
Die Stadtwerke werden hierüber alle Bürger noch rechtzeitig in Form von Informationsveranstaltungen in den einzelnen Stadtteilen ausführlich informieren und auch beraten. Ein akuter Handlungsbedarf besteht zurzeit nur, wenn offensichtliche gravierende Schäden und Abflussstörungen am Grundstücksentwässerungssystem vorhanden sind. Im Bedarfsfall empfehlen wir vor der Vergabe von Aufträgen ausdrücklich die Einholung von Vergleichsangeboten mehrerer zertifizierter Fachfirmen.
Ihre Stadtwerke Königstein im Taunus
Bitte halten Sie die Straßengullys sauber – Laub, aber auch Plastiktüten mit Hundekot verstopfen immer häufiger die wichtigen Abläufe
Die Straßeneinläufe zur Kanalisation, kurz auch Gullys genannt, haben die wichtige Funktion, Regenwasser aufzunehmen und dabei groben Schmutz abzufangen, der nicht ins Kanalnetz gelangen soll. Wird die Straße von den Anwohnern nicht regelmäßig im Rahmen der Straßenreinigungspflicht gesäubert oder wird der Dreck bei der Straßenreinigung in die Gullys gekehrt, dann verstopfen die Abflüsse und es kann bei starkem Regen zu einem gefährlichen Überlaufen kommen.
Die Mitarbeiter der Stadtwerke müssen leider feststellen, dass immer öfter benutzte Plastiktüten in den Gullys entsorgt werden, die den Hundehaltern in den Kuranlagen aus Vorratsbehältern für die Aufnahme von Hundekot angeboten werden. Hinzu kommt jetzt mit Beginn des Herbstes jede Menge Laub, das die Abläufe verstopft.
Bürgermeister Leonhard Helm appelliert an alle Grundstücksbesitzer und Hundehalter im Stadtgebiet: „Bitte helfen Sie mit, die Straßeneinläufe sauber zu halten. Beugen Sie im eigenen Interesse einem Überlaufen der Gullys vor, denn dadurch könnten nicht nur Gefahren für Verkehrsteilnehmer entstehen, auch Ihr Grundstück könnte Schaden nehmen. Das Angebot der Hundetoiletten möchte ich gerne aufrecht erhalten. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Hundehalter benutzte Tüten in Abfallbehälter und nicht in den Gullys entsorgen.“
Achtung! Seit 1. Januar 2007 gelten neue Antragsformulare für die Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorungs- und Entwässerungsanlage.
Näheres zur
Wasserversorgung hier
zur Entwässerung hier
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